Ethikcodex der Grypsnasen
Punkt 1
Um die besondere Umgebung eines Krankenhauses besser zu verstehen und zu respektieren, bildet der Verein „Grypsnasen e.V. Clowns im Krankenhaus“ die Clowns für die Arbeit in der Klinik aus und hilft ihnen dadurch, ihre Kenntnisse entsprechend anzupassen.
Punkt 2
Innerhalb des Krankenhauses übernimmt der Clown keine Funktion, die außerhalb der Grenzen seiner künstlerischen Aktivitäten liegt. Die Aufgabe des Clowns im Krankenhaus besteht darin, Patienten und deren Angehörige dabei zu unterstützen, besser mit dem Aufenthalt in der jeweiligen Einrichtung umzugehen und somit den Genesungsprozess zu fördern. Der Clown integriert Humor, Lebensfreude, Phantasie und Spiel in den Klinikalltag und muss sich darüber bewusst sein, dass er/sie nicht nur das Wohlbefinden des Patienten, sondern auch das der Angehörigen und des Klinikpersonals fördern soll. Der Clown verrichtet seine Arbeit stets in einfühlsamem Kontakt zu allen Personen.
Punkt 3
Der Clown ist für seine Aktivitäten innerhalb des Krankenhauses verantwortlich. Seine Arbeit basiert auf dem Respekt vor der Würde, der Persönlichkeit sowie der Privatsphäre des Patienten und dessen Familie. Der Clown ist bestrebt, seine professionelle Integrität aufrechtzuerhalten, unabhängig von persönlichen Gefühlen, die er gegenüber einer Person haben mag. Diese Integrität sollte insbesondere von Geschlecht, Nationalität, Abstammung, Religion, sexueller Orientierung, Traditionen, familiärer Situation, sozialem Status, Ausbildung sowie der Art der Krankheit nicht beeinflusst werden. Der Clown enthält sich unangemessener Bemerkungen und wertender Beurteilungen, auch wenn seine Meinung erbeten wird, und in diesem Zusammenhang verzichtet der Clown auf Anspielungen seines persönlichen Hintergrundes, seiner Tradition, seiner Religion oder seiner politischen Überzeugung, die für den Patienten/Angehörigen verletzend sein könnten.
Punkt 4
Der Clown respektiert die Privatsphäre der Patienten und ihrer Familien und erhält eine professionelle Diskretion und Vertraulichkeit aufrecht, ohne sich einen angemessenen Austausch mit dem Pflegepersonal zu versagen. Die Schweigepflicht schließt alles ein, was ihm anvertraut wird, aber auch was sie/er bezüglich des Patienten gelesen, gehört, gesehen oder verstanden hat. Der Clown wird keinerlei Daten über die Identität oder medizinische Informationen des Patienten verbreiten. Diskretion ist an allen Orten innerhalb und außerhalb der Klinik (z.B. Aufzüge, Umkleideräume, öffentliche Plätze etc.) zwingend.
Punkt 5
Ein Clown betritt ein Krankenzimmer nur mit einer vorher erfolgten Einweisung durch eine verantwortliche Person des Pflegepersonals der Klinik (z.B. Arzt, Krankenschwester oder Klinikpsychologe) über die Patienten, die er besuchen möchte, die ausreichende Informationen enthält. Ausreichende Informationen sind: Name, Alter und medizinische Besonderheiten des Patienten.
Punkt 6
Um die Qualität seiner Arbeit zu garantieren, wird der Clown seine künstlerischen Fertigkeiten (Clownstechniken) und empathischen Fähigkeiten, ebenso wie sein theoretisches Wissen (medizinisches Vokabular, verschiedene Krankheitsbilder, Umgang mit Schmerz und Tod, Entwicklung des Kindes) stets weiterentwickeln.
Punkt 7
Der Clown verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass keine ihrer/seiner Handlungen, Utensilien oder der eigene Gesundheitszustand die Sicherheit der Patienten bzw. deren Angehörige gefährden.
Punkt 8
Der Clown respektiert und befolgt die in den einzelnen Stationen der jeweiligen Krankenhäuser aktuellen Hygienevorschriften und Regeln.
Punkt 9
Der Clown ergreift niemals Partei bezüglich Kontroversen innerhalb des Krankenhauses, Klagen über die Versorgung oder Probleme, die das Personal und die Verwaltung betreffen.